
Die Insider-Fahrschule begrüßt Dich!
Wir beantworten Dir Fragen rund um den Führerschein!
Ausführliche Informationen erhältst Du von uns!
Kostenlose Theorie-Schnupperstunde?
Komm rein! Wir nehmen uns Zeit für dich!
Info und Anmeldung:
Telefon 0174/9688180 und Fax 06732/964523
Bürozeiten:
Sulzheim: Montag und Mittwoch, ab 18:00 Uhr
Hauptstraße 10
Wöllstein: Dienstag und Donnerstag, ab 18.00 Uhr
Alzeyerstraße 11
Der 2. Lockdown :
Offizielles Ausbildungsverbot vom 16.12.2020 bis 31.01.2021
Alle Fahrschüler/innen die schon fahren werden gebeten ihre/n Fahrlehrer/in wegen Folgeterminen rechtzeitig zu kontaktieren!
Das Team der insider-fahrschule

Betriebsferien
Während der Betriebsferien findet kein Unterricht statt
Die Fahrschule
Die INSIDER Fahrschule befindet sich unter der Leitung von Petra Gasser.
Wir bilden Fahrschüler der Klassen B, B96, BE, B196, A1, A2, A, AM und Mofa aus, auch Fahrlehrer werden von uns ausgebildet.
Wir wissen genau, dass man eine sichere Fahrweise erst nach jahrelanger Fahrpraxis erreichen kann. Für uns ist es deshalb wichtig, unseren Fahrschülern einen guten und sicheren Start zu geben. Mit Hilfe von multimedialen Lehrmaterialien werden wir diesen Weg mit Ihnen bestens meistern. Auch auf Ihre Prüfungen werden Sie so optimal vorbereitet.
Für viele junge Leute bedeutet der Führerschein natürlich der Beginn von Unabhängigkeit und Freiheit. Wir wollen mit unserer Erfahrung einfache Tipps für das Fahren ohne Fahrlehrer mit auf den Weg geben.
Hauptniederlassung der INSIDER-FAHRSCHULE Theoretischer Unterricht
Montag und Mittwoch 18.30 – 20.00 Uhr
Unterrichtszeiten und Themen 2020
Zweigniederlassung Wöllstein der INSIDER-FAHRSCHULE Theoretischer Unterricht
Dienstag und Donnerstag ab 18 Uhr
Unterrichtszeiten und Themen 2020
Praktischer Unterricht
Nach gesonderter Vereinbarung mit den Fahrschülern, auch abends und Samstags.
Bürozeiten Sulzheim, Hauptstraße 10
Montag und Mittwoch ab 18:00 Uhr vor dem theoretischen Unterricht und nach tel. Vereinbarung.
Bürozeiten Wöllstein, Alzeyerstraße 11
Dienstag und Donnerstag ab 18.00 Uhr vor dem theoretischen Unterricht und nach tel. Vereinbarung.
Info und Anmeldung
Telefon 0174/9688180 und Fax 06732/964523
Wir bieten 1. Hilfe-Kurse zu folgenden Terminen an:
Ferienkurse / Theorie
Antrag:
Unterlagen:
Nach Anmeldung erhält der Schüler einen Antrag um die Fahrerlaubnis beantragen zu können. Dieser Antrag muss mit den erforderlichen Unterlagen bei der Verbandsgemeinde abgegeben werden.
6-8 Wochen vor Kursbeginn
1. Hilfe Kurs, Sehtest, Passbild und Ausweis ( bei BF 17 Schülern zusätzlich die Unterlagen für die Begleitpersonen) Zahlungen an die Kreisverwaltung bitte sofort überweisen, sonst bleibt der Antrag dort liegen und wird nicht bearbeitet.
3 Wochen vorher bitte Lehrmaterial abholen
Osterferien 2021:
29.03.2021 – 06.04.2021
Sommerferien 2021:
19.07.2021 – 27.08.2021
Herbstferien 2021:
11.10.2021 – 22.10.2021
-
Petra Gasser
Theoretischer und Praktischer Unterricht
gepr. Fahrlehrerin und
Fahrlehrerausbilderin
Tel.: 0174-9688180 -
Frederic Hoffmann
Fahrlehrer
Tel.: 0162-5440881
-
Nadja Zimmermann
Fahrlehrerin
Tel: 0175-2163162
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Arnold Gasser
Ansprechpartner für Technische
Fragen
Ausbildung
Wir bilden folgende Klassen aus: Fahrerlaubnis-Klasse B, B96, BE, B196, A1, A2, A, AM, Mofa.
Umfang der theoretischen Ausbildung
Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zugrunde, die unseren Geschäftsräumen ausgelegt sind.
Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht.
Die Mindestdauer beträgt
Bei Ersterwerb mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff von je 90 Minuten.
Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Hinzu kommt der klassenspezifische Mindestunterricht gemäß § 4 Abs. 4FahrschAusbO.
Vor Beginn der Ausbildung
- Aktualisierung der Lerninhalte und Unterrichtsmethoden durch regelmäßige Fortbildung und Schulung aller Mitarbeiter
- Theoretische Schulung in modernen Unterrichtsräumen
- Schulfahrzeuge mit neuester Sicherheitstechnik
Während der Ausbildung
- verkehrspädagogisches Unterrichtskonzept nach neuesten Richtlinien
- regelmäßige Lernzielkontrollen
- flexible Schulung, individuelle Lernhilfen
- Computer und Internet
Moderne Unterrichtsmethoden
- Vorführung der Unterrichtsthemen über EDV und TV
- ständig aktualisierte Unterrichtsprogramme
Unterrichtszeiten
Theoretischer Unterricht:
Sulzheim, Hauptstraße 10
Montag und Mittwoch von 18:30 – 20:00 Uhr
Wöllstein, Alzeyerstraße 11
Dienstag und Donnerstag von 18.30 – 20.00 Uhr
Praktischer Unterricht:
Nach gesonderter Vereinbarung mit den Fahrschülern.
Fahren mit 17
Seit 01.11.2005 nimmt Rheinland-Pfalz an dem Modellversuch “begleitetes Fahren mit 17 Jahren” teil.
Du kannst dich bereits mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden und bereits mit 17 Jahren deine Fahrerlaubnis bekommen.
Die einzigen Unterschiede:
1. Du erhältst bei bestandener Prüfung keinen ”echten” Führerschein, sondern eine sog. Prüfbescheinigung, auf der deine Begleitpersonen, die du bereits bei deiner Antragstellung angeben musst, aufgeführt sind.
2. Bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahres darfst du nur fahren, wenn eine dieser Personen mit dabei ist. Daran solltest du dich auch unbedingt halten, denn wenn du dabei erwischt wirst, dass du ohne Begleitung fährst, musst du ein Bußgeld von 150,00 Euro zahlen, erhältst vier Punkte in Flensburg, bekommst die Fahrerlaubnis entzogen und musst an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Diese Fahrerlaubnis gilt nur innerhalb Deutschlands.
Voraussetzungen der Begleitpersonen:
- Mindestens 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. Klassse 3)
- Zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg hat.
Unsere Preise bieten Transparenz
Sie zahlen für jede Fahrstunde (45 Min), ob Übungsfahrt oder Sonderfahrt, je nach Fahrerlaubnis-Klasse gleiche Preise.
Die aktuelle Preisliste für Fahrerlaubnis-Klasse B, B96, BE, B196, A1, A2, A, AM und Mofa, erhalten Sie auf.
Weg zum Führerschein
Wir unterstützen Sie beim Antragsverfahren zum Erlangen des Führerscheins:
Bei Ihrer zuständigen Verwaltungsbehörde stellen Sie den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Kreisverwaltung, Verbandsgemeindeverwaltung). Das Antragsformular erhalten Sie in unserer Fahrschule.
Benötigte Unterlagen:
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- 1 Sehtestbescheinigung (Augenoptiker, Augenarzt)
- 1 Teilnahmebescheinigung Sofortmaßnahmen am Unfallort (DRK, Johanniter, usw.)
Die Bearbeitungszeit des Antrages durch die zuständige Verwaltung beträgt zwischen sechs bis acht Wochen, Ausnahme Mofa. Für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung muss kein Antrag gestellt werden. Zur Prüfung muss ein Lichtbild, Personalausweis/Pass und die Ausbildungsbescheinigung unserer Fahrschule vorgelegt werden.
Gerne helfen wir beim Antrag!

Jobbörse
Fahrlehrer/in oder Fahrlehreranwärter/in gesucht.
Für sofort oder später.
Info: Tel.. 0174-9688180